Benehmensherstellung zur Festsetzung des Umlagesatzes der Verbandsumlage für die Haushaltsjahre 2025 und 2026
14/1835 · Beschlussvorlage · 11.11.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20241111133902-0
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) strebt die Herstellung eines Benehmens zur Festsetzung des Umlagesatzes für die Haushaltsjahre 2025 und 2026 an. Auf Basis eines Eckdatenentwurfs wird ein Hebesatz von 0,68 Prozent vorgeschlagen. Dieser Vorschlag folgt auf ein Beteiligungsverfahren der Mitgliedskörperschaften, das zwischen Juli und September 2024 stattfand.
Die vorliegende Beschlussvorlage sieht vor, die von den Mitgliedskörperschaften erhobenen Einwendungen zurückzuweisen. Dies betrifft unter anderem die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage sowie die Forderungen nach weiteren strukturellen Haushaltskonsolidierungsmaßnahmen oder einer Priorisierung von Projekten. Der Regionalverband verweist in diesem Zusammenhang auf den fortgeschriebenen Haushaltskonsolidierungsplan für die Jahre 2025 bis 2029, der umfangreiche Einsparungen im Haushalt vorsieht.
Hinsichtlich der Personalplanung wird die Beibehaltung einer dreimonatigen Wiederbesetzungssperre bei freiwerdenden Stellen sowie die Beschränkung neuer Stellen auf ein notwendiges Mindestmaß bekräftigt. Auf Forderungen nach einer Senkung des Umlagehebesatzes reagiert die Verwaltung mit dem Hinweis auf die seit 2020 konstante Hebesatzgestaltung trotz steigender Kosten in verschiedenen Aufwandspositionen. Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage erfolgt laut Verwaltung im Rahmen eines verantwortungsvollen und kurzfristigen Planungszeitraums, um die langfristige Handlungsfähigkeit des Verbandes für Sonderprojekte zu sichern.
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