Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.07.2024 - 31.10.2024 für das Haushaltsjahr 2024 genehmigten Haushaltsüberschreitungen
14/1837 · Berichtsvorlage · 11.11.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20241119095311-0
▶ KI-Zusammenfassung
In der Berichtsvorlage 14/1837 wird die Verbandsversammlung über die im Zeitraum vom 1. Juli 2024 bis zum 31. Oktober 2024 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2024 informiert. Die Bekanntgabe der durch den Kämmerer genehmigten überplanmäßigen und außerplanmäßigen Aufwendungen sowie Auszahlungen erfolgt gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).
Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass solche Ausgaben nur bei Unabweisbarkeit zulässig sind und die Deckung im laufenden Haushaltsjahr gewährleistet sein muss. Gemäß dem geltenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands Ruhr (RVR) liegt die Entscheidungsgewalt des Kämmerers bei Beträgen unter 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils. Bei Haushaltsüberschreitungen, welche diesen Schwellenwert überschreiten, ist hingegen die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erforderlich. Die Vorlage dient der Kenntnisnahme in den anstehenden Sitzungen des Verbandsausschusses und der Verbandsversammlung im Dezember 2024.
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