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7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg, Teilabschnitt Oberbereich Dortmund - westlicher Teil - auf dem Gebiet der Stadt Hamm Veranlassung der Bekanntmachung

14/0873 · Berichtsvorlage · 12.01.2023 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr nimmt zur Kenntnis, dass die Landesplanungsbehörde die Bekanntmachung der 7. Änderung des Regionalplans für den Regierungsbezirk Arnsberg veranlassen wird. Betroffen ist der Teilabschnitt Oberbereich Dortmund – westlicher Teil – auf dem Gebiet der Stadt Hamm. Die Veröffentlichung erfolgt im Gesetz- und Verordnungsblatt des Landes Nordrhein-Westfalen.

Der Hintergrund dieser Vorlage liegt in einem Feststellungsbeschluss des Regionalrats vom 23. September 2022, der einstimmig gefasst wurde. Nach der anschließenden Vorlage bei der Landesplanungsbehörde zur Rechtsprüfung gemäß den Vorgaben des Landesplanungsgesetzes NRW wurden keine Einwendungen erhoben. Mit der Veröffentlichung des Bekanntmachungserlasses tritt die 7. Änderung des Regionalplans rechtskräftig in Kraft.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen sind keine Nachveranschlagungen oder überplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich, da die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Die Vorlage dient der Information der zuständigen Gremien im Rahmen der vorgesehenen Beratungsfolgen für den Planungsausschuss, den Verbandsausschuss und die Verbandsversammlung.

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