Dringlichkeitsentscheidung Angelegenheiten der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) - Wechsel in der Geschäftsführung zum 01.01.2024
✦ KI-Zusammenfassung
Der Verbandsausschuss hat die Dringlichkeitsentscheidung vom 13. Dezember 2023 zum Wechsel in der Geschäftsführung der Business Metropole Ruhr GmbH (BMR) zur Kenntnis genommen. Die bisherige Geschäftsführerin hat ihre Tätigkeit zum 31. Dezember 2023 niedergelegt, woraufhin sie durch die Gesellschafterversammlung abberufen wurde. Ein zwischen den Parteien geschlossener Aufhebungsvertrag sieht das Ende des Dienstverhältnisses zum 30. September 2024 vor. Bis zu diesem Zeitpunkt ist die ehemalige Geschäftsführerin unter Fortzahlung der Vergütung von ihren vertraglichen Verpflichtungen freigestellt.
Zum 1. Januar 2024 wurde der bisherige Prokurist der Gesellschaft als Nachfolger bestellt. Die Modalitäten des Anstellungsverhältnisses wurden zwischen dem Aufsichtsratsvorsitzenden und dem neuen Geschäftsführer ausgehandelt. Der Dienstvertrag ist auf unbestimmte Zeit geschlossen, wobei die Geschäftsführung zunächst interimsweise übernommen wird. Eine Entscheidung über eine dauerhafte Übernahme der Tätigkeit über den 1. Januar 2025 hinaus soll bis spätestens Oktober 2024 erfolgen. Die Vergütung des neuen Geschäftsführers beträgt 140.000 Euro brutto pro Jahr, ergänzt durch die Bereitstellung eines Dienstwagens. Ein nebenamtlicher Geschäftsführer bleibt weiterhin im Amt. Die finanziellen Auswirkungen der Entscheidung sind haushaltsneutral, da keine zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist.
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20240112090820-0