Sachlicher Teilplan 'Regionale Kooperationsstandorte' Hier: Aufstellungsbeschluss
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung wird im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0154 dazu aufgerufen, den Aufstellungsbeschluss für den Sachlichen Teilplan „Regionale Kooperationsstandorte“ zum Regionalplan Ruhr zu verabschieden. Ziel dieses Teilplans ist es, durch ein vorgezogenes Verfahren große und zusammenhängende Gewerbeflächen planerisch zu sichern. Diese Flächen sollen speziell für die Ansiedlung von flächenintensiven Betrieben geeignet sein, um die wirtschaftliche Entwicklung der Planungsregion zeitnah zu unterstützen.
Der vorliegende Entwurf basiert auf dem Erarbeitungsbeschluss der Verbandsversammlung vom 26. Juni 2020. Die Regionalplanungsbehörde hat das daraufhin durchgeführte Erarbeitungsverfahren abgeschlossen. Mit dem Beschluss soll zudem der Bericht der Regionalplanungsbehörde zur Kenntnis genommen und Anregungen, bei denen keine Einigkeit erzielt wurde, zurückgewiesen werden. Des Weiteren wird die Regionalplanungsbehörde beauftragt, den Sachlichen Teilplan der Landesplanungsbehörde anzuzeigen.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass für das Vorhaben keine Nachveranschlagung oder Bereitstellung überplanmäßiger Mittel erforderlich ist; die Umsetzung ist haushaltsneutral. Die Vorlage wurde im Bereich I unter der Leitung von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel sowie durch Michael Bongartz und Markus Gerber bearbeitet.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210430143132-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210430143449-0
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