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Sachstand zu den gemäß § 9 Abs. 4 LPlG beschlossenen Landesstraßenbauprogrammen 2023 für a) die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans, b) den Um- und Ausbau von Landesstraßen bis 3,0 Mio. EUR Gesamtkosten je Maßnahme und c) den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.

14/1008 · Berichtsvorlage · 12.04.2023

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Die Berichtsvorlage 14/1008 informiert über den aktuellen Sachstand der im Rahmen von § 9 Abs. 4 des Landesplanungsgesetzes beschlossenen Jahresbauprogramme für das Jahr 2023. Die Vorlage wurde gemeinsam von den Regierungsbezirken Arnsberg, Düsseldorf und Münster erstellt.

Der Bericht umfasst die Fortschritte in drei spezifischen Bereichen: die Maßnahmen des Landesstraßenausbauplans, den Um- und Ausbau von Landesstraßen mit Gesamtkosten bis zu 3 Millionen Euro sowie den Radwegebau an bestehenden Landesstraßen.

Die Vorlage dient als Informationsgrundlage für den Ausschuss für Mobilität sowie den Planungsausschuss des Regionalverbands Ruhr. Der vorgeschlagene Beschluss sieht vor, den dargelegten Sachstand in den jeweiligen Sitzungen zur Kenntnis zu nehmen. Die detaillierten Informationen zu den einzelnen Maßnahmen sind den Anlagen der Drucksache zu entnehmen.

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