Angelegenheiten der Ruhrwind Herten GmbH - Jahresabschluss zum 31.12.2023
14/1647 · Beschlussvorlage · 12.07.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240712083005-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20240712083005-1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) berät über die Feststellung des Jahresabschlusses der Ruhrwind Herten GmbH zum 31. Dezember 2023. Die Beschlussvorlage sieht vor, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung zu ermächtigen, den Jahresabschluss festzustellen, die Verwendung des Jahresergebnisses zu beschließen und der Geschäftsführung für das Jahr 2023 Entlastung zu erteilen.
Der Jahresüberschuss belief sich im Berichtsjahr auf 109.400 Euro, während im Vorjahr ein Überschuss von 327.700 Euro erzielt wurde. Es ist vorgesehen, 109.000 Euro anteilig an die Gesellschafter auszuschütten und den restlichen Betrag in die Gewinnrücklage einzustellen. Für den Haushaltsplan des RVR führt dies zu einer Erhöhung der erwarteten Erträge aus Gewinnausschüttungen im Jahr 2024 von geplanten 27.000 Euro auf rund 46.000 Euro.
Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH & Co. KG hat den Jahresabschluss mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk geprüft. Dabei wurden keine Sachverhalte festgestellt, die gegen die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung sprechen. Die Gesellschaft ist ihren übertragenen Aufgaben gemäß ihrem Gesellschaftsvertrag nachgekommen. Aus der Vorlage ergeben sich keine klimarelevanten Auswirkungen oder ein zusätzlicher Finanzierungsbedarf für den RVR-Haushalt.
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