Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion: Grüne Infrastrukur - Folgekosten in den Revierparks
14/1719-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 12.09.2024 · Verbandsausschuss
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Die Antwort auf die Fraktionsanfrage der CDU zur grünen Infrastruktur in den Revierparks erläutert die finanziellen Regelungen für die Parkpflege nach Abschluss der Förderprojekte. Bereits 2017 wurden die Zustimmung der Verbandsversammlung sowie der beteiligten Kommunen für die Förderanträge eingeholt. Die 2019 unterzeichneten Grundstücksnutzungsvereinbarungen verpflichten die jeweiligen Gesellschaften, die Pflege der geförderten Einrichtungen während des Zweckbindungszeitraums zu übernehmen.
Im Rahmen der Wirtschaftsplangespräche wurden für die Zeit ab 2024 erhöhte Gesellschafterzuschüsse vereinbart. Die Freizeitgesellschaft Metropole Ruhr mbH (FMR) erhält pro Betriebsstätte einen jährlichen Zuschuss um 180.000 Euro, was einem Gesamtanstieg von 540.000 Euro für die FMR entspricht. Zusätzlich sind Investitionszuschläge für Parkpflegetechnik in den Jahren 2024 bis 2026 vorgesehen. Die Revierpark Gysenberg GmbH (RPG) erhält ab 2024 einen um 150.000 Euro erhöhten Zuschuss.
Für die Revierpark Wischlingen GmbH (RPW), aus der der Regionalverband Ruhr zum Ende 2023 ausgeschieden ist, hat die Verbandsversammlung die Bereitstellung eines Sonderzuschusses von jährlich 90.000 Euro für die Jahre 2024 bis 2026 beschlossen. Dieser Zuschuss bleibt unter dem Vorbehalt einer noch ausstehenden Pflegevereinbarung. Die Zweckbindungsfrist für die durch das Förderprogramm geschaffenen Anlagen beträgt 25 Jahre, bei Solitärgehölzen bis zu 50 Jahre.
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