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Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet GmbH - Änderung der Gesellschaftsverträge der - Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - AGR Betriebsführung GmbH - AGR-KAKO GmbH - AGR-Personalservice-Ruhr GmbH - LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH - ÖKODATA GmbH - RZR II Herten GmbH

14/1937 · Beschlussvorlage · 13.01.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung soll die Änderung der Gesellschaftsverträge mehrerer Unternehmen zustimmen. Betroffen sind die Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH sowie die AGR Betriebsführung GmbH, die AGR-KAKO GmbH, die AGR-Personalservice-Ruhr GmbH, die LAMBDA Gesellschaft für Klimaschutz und regenerative Energien mbH, die ÖKODATA GmbH und die RZR II Herten GmbH.

Die Anpassungen dienen der Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG bezüglich der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Einarbeitung geänderter Vorschriften der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen. Ein wesentliches Ziel ist es, die Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien. Stattdessen soll eine konsolidierte Nachhaltigkeitsberichterstattung im Konzernlagebericht der AGR mbH erfolgen, wodurch eine Einzelberichterstattung in den einzelnen Gesellschaften entbehrlich wird.

Der Beschlussvorschlag steht unter dem Vorbehalt einer positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunale, Bau und Digitalisierung NRW. Die Gremien der AGR mbH haben den Änderungen unter diesem Vorbehalt bereits zugestimmt. Die Umsetzung der Änderungen hat keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.

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