Änderung des § 1 der Geschäftsordnung
14/1938 · Beschlussvorlage · 13.01.2025 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20250115095444-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die vorliegende Beschlussvorlage 14/1938 sieht eine Änderung des Paragrafen 1 der Geschäftsordnung der Verbandsversammlung und der Ausschüsse des Regionalverbandes Ruhr (RVR) vor. Der Regionaldirektor beantragt, die Verbandsversammlung über die Annahme der geänderten Geschäftsordnung abzustimmen.
Im Rahmen der Anpassung soll ein Verweis auf Übergangsregelungen aus dem RVRG gestrichen werden, da diese nach Abschluss der 13. Wahlperiode nicht mehr relevant sind. Zudem wird die Bestimmung des Altersvorsitzenden neu geregelt. Bisher orientierte sich dieser Begriff am Lebensalter. Künftig soll das Mitglied, das der Verbandsversammlung die längste Zeit angehört hat und bereit ist, das Amt zu übernehmen, als Altersvorsitzende/r fungieren. Ziel dieser Neuregelung ist es, die notwendige Sachkunde für die Durchführung der konstituierenden Sitzung zur Wahl des Vorsitzenden sicherzustellen, da die Dauer der Zugehörigkeit als Indikator für Erfahrung dient. Sollten zwei Mitglieder eine gleich lange Zugehörigkeit aufweisen, entscheidet das höhere Lebensalter über die Bestimmung.
Die Änderung hat keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen und führt zu keinen klimarelevanten Veränderungen. Die Vorlage wird im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und soll in der Sitzung der Verbandsversammlung am 21. Februar 2025 beschlossen werden.
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