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Angelegenheiten der EKOCity GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/2109 · Berichtsvorlage · 13.05.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) wird über die Änderungen des Gesellschaftsvertrages der EKOCity GmbH informiert. Die Anpassungen dienen der Umsetzung eines Beschlusses vom 28. Juni 2024, wonach die Gesellschaftsverträge der RVR-Beteiligungen im Hinblick auf das 3. NKFWG sowie die geänderten Regelungen der Gemeindeordnung NRW zu überarbeiten sind.

Ziel der Änderungen ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches (HGB) sind, dazu zu verpflichten, ihre Jahresabschlüsse weiterhin wie große Kapitalgesellschaften aufzustellen und prüfen zu lassen. Gleichzeitig sollen diese von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.

Die vorgeschlagenen Änderungen wurden mit der zuständigen Kommunalaufsicht der Bezirksregierung Arnsberg abgestimmt. Da die Behörde keine Wesentlichkeit der Änderungen feststellte, ist lediglich eine Kenntnisnahme durch die Verbandsversammlung erforderlich. Die Anpassungen des Gesellschaftsvertrages haben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt und führen zu keinen klimarelevanten Veränderungen.

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