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Hinweisgeberschutz

14/2111 · Fraktionsanfrage · 13.05.2025 · Verbandsausschuss

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Die AfD-Fraktion Zielke hat im Regionalverband Ruhr eine Fraktionsanfrage zum Thema Hinweisgeberschutz eingereicht (Drucksache 14/2111). Die Anfrage bezieht sich auf die Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes, für das der Regionalverband bereits ein Meldeportal sowie eine externe Ombudsperson eingerichtet hat.

Die Fraktion thematisiert Berichte über Kündigungen von Arbeitnehmern nach Meldungen von Missständen sowie den Eingang anonymer Schreiben an die Presse und Ratsfraktionen, wie sie etwa im Kontext der Feuerwehr in Duisburg dokumentiert wurden. Zudem wird auf die rechtliche Einschränkung des Schutzbereichs durch Gerichtsurteile hingewiesen, welche den Fokus auf Straftaten oder bestimmte Ordnungswidrigkeiten legen.

Mit der Anfrage bittet die AfD-Fraktion die Verwaltung um detaillierte Auskünfte zum Umgang mit Hinweisen. Es wird nach der Anzahl der über das RVR-Meldeportal eingegangenen Fälle seit 2024 sowie nach der Anzahl der Meldungen gefragt, die außerhalb der offiziellen Kanäle eingegangen sind. Darüber hinaus möchte die Fraktion erfahren, wie die Verwaltung mit den verschiedenen Arten von Hinweisen verfährt und ob bisherige Meldungen disziplinarrechtliche, arbeitsrechtliche oder sonstige verwaltungstechnische Konsequenzen nach sich gezogen haben.

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