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Änderung der Verbandsordnung hier: Erstattungsfähige Fraktionssitzungen; Aufwandsentschädigungen; Vorsitz Wahlprüfungsausschuss; Film- und Tonaufnahmen während der Verbandsversammlung

14/0773 · Beschlussvorlage · 13.10.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) plant Änderungen der Verbandsordnung, um diese an neue rechtliche Vorgaben anzupassen. Ein wesentlicher Bestandteil der Vorlage ist die Neuregelung von Bild-, Film-<0xE2><0x80><0xAF>und Tonaufnahmen in öffentlichen Sitzungen. Solange die Ordnung der Sitzung nicht gefährdet wird, sind solche Aufnahmen zulässig. Dies umfasst auch die Erstellung von Live-Übertragungen im Internet sowie eine zeitweise Archivierung auf der Webseite des Ruhrparlaments.

Zudem sieht die Vorlage eine Begrenzung der Anzahl erstattungsfähiger Fraktionssitzungen pro Kalenderjahr vor. In Bezug auf die Aufwandsentschädigungen wird vorgeschlagen, die zusätzliche Vergütung für den Vorsitz des Wahlprüfungsausschusses zu streichen, da dieser Ausschuss nur selten tagt. Gleichzeitig wird die Erstattungsfähigkeit von Kosten für die professionelle Betreuung pflegebedürftiger Angehöriger während der Mandatsausübung festgeschrieben.

Neben diesen inhaltlichen Anpassungen enthält das Dokument redaktionelle Korrekturen zur Nummerierung der Paragrafen sowie eine Aktualisierung der Anlagen aufgrund veränderter Entschädigungsverordnungen. Die Änderungen sollen zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Laut den vorliegenden Informationen ergeben sich aus diesen Anpassungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.

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