Bestellung von Vertreter*innen in die Organe der Beteiligungsgesellschaften
✦ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0010 der Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird die Neubesetzung von Vertretungen in den Organen der Beteiligungsgesellschaften behandelt. Der Antrag sieht vor, die bisherigen Vertreter des RVR in den Aufsichts- und Verwaltungsräten sowie in den Gesellschafterversammlungen mit Wirkung zum 31. Dezember 2020 abzuberafen.
Parallel dazu wird die Bestellung neuer Vertreter für diese Gremien mit Wirkung zum 1. Januar 2021 vorgeschlagen, wobei die entsprechenden Personen in einer Anlage zur Vorlage dokumentiert sind. Die finanziellen Auswirkungen des Vorhabens werden als haushaltsneutral beschrieben, da keine zusätzlichen Mittel oder Nachveranschlagungen erforderlich sind. Der Vorgang wurde im Bereich Wirtschaftsführung unter der Leitung von Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel vorbereitet.
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Dokumente
- Hauptdokument als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert 51311100009
- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20201113141416-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20201120082445-0