Änderungsverfahren 39 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 39 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP). Der vorliegende Beschlussvorschlag, der im Verbandsausschuss vorberatend behandelt wurde, sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 10. September 2020 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW zu erteilen.
Das Verfahren zur Änderung der regionalplanerischen Festlegungen wird durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist für dieses Vorhaben die Zustimmung des Regionalverbands Ruhr erforderlich, um die notwendige Willensübereinstimmung zwischen den beteiligten Behörden herzustellen. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die geplante Änderung 39 E im Einklang mit den Zielen des sich in der Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.
Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der genannten Stellungnahme weitere Planunterlagen, wie etwa einen Umweltbericht und eine Artenschutzprüfung. Für den Haushalt des Regionalverbands Ruhr ergeben sich aus diesem Vorgang keine finanziellen Auswirkungen oder die Notwendigkeit einer Nachveranschlagung von Mitteln.
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Dokumente
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- Anlage 1 als PDF öffnen ↗ 20210114154538-0
- Anlage 2 als PDF öffnen ↗ 20210114154547-0
- Anlage 3 als PDF öffnen ↗ 20210114154555-0
- Anlage 4 als PDF öffnen ↗ 20210114154605-0
- Anlage 5 als PDF öffnen ↗ 20210114154613-0
- Anlage 6 als PDF öffnen ↗ 20210114154620-0
- Anlage 7 als PDF öffnen ↗ 20210114154628-0