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Beschlussvorlage

Änderungsverfahren 40 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW

14/0054 14.01.2021 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

In der Beschlussvorlage 14/0054 wird die Erteilung des Einvernehmens für das Änderungsverfahren 40 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) behandelt. Gemäß § 39 Abs. 3 des Landesplanungsgesetzes NRW ist bei Änderungen der regionalplanerischen Festlegungen durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr erforderlich.

Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 10. September 2020 mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren 40 E im Einklang mit den Zielen des sich in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde beitritt und das gesetzlich erforderliche Einvernehmen erteilt.

Die Vorlage wurde vom Verbandsausschuss als federführendes Gremium zur Beratung vorbereitet. Aus den Begründungen geht hervor, dass durch dieses Verfahren keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder eine Nachveranschlagung im Haushalt des Regionalverbandes Ruhr entstehen.

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