Änderungsverfahren 43 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) - Erteilung des Einvernehmens gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr berät über die Erteilung des Einvernehmens zum Änderungsverfahren 43 E des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP). Im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0055 wird vorgeschlagen, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde vom 10. September 2020 anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 39 Abs. 3 Landesplanungsgesetz NRW zu erteilen.
Das entsprechende Änderungsverfahren wird von der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr durchgeführt. Die Regionalplanungsbehörde hat in ihrer Stellungnahme dargelegt, dass die Änderung 43 E mit den Zielen des derzeit in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr vereinbar ist. Da das Verfahren zur Änderung regionalplanerischer Festlegungen im gesamten Planungsraum des Regionalverbands Ruhr die Zustimmung des Verbandes erfordert, liegt der Gegenstand der Beratung zur Entscheidung vor.
Der Verbandsausschuss ist für diese Vorlage federführend. Die Entscheidungsgrundlage umfasst neben der Stellungnahme der Behörde auch weitere Unterlagen wie einen Umweltbericht, eine Artenschutzprüfung sowie ein Bodengutachten. Aus finanzieller Sicht ergeben sich durch das Verfahren keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands; es sind keine zusätzlichen Mittelbereitstellungen oder Nachveranschlagungen erforderlich.
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Dokumente
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