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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/1940 · Beschlussvorlage · 14.01.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über eine Vorlage zur Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH. Hintergrund der geplanten Anpassung ist die Umsetzung der Regelungen des 3. NKFWG bezüglich der Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen bei RVR-Beteiligungen.

Mit der Änderung soll sichergestellt werden, dass die Gesellschaft ihre Jahresabschlüsse weiterhin nach den Standards großer Kapitalgesellschaften erstellt und prüfen lässt. Gleichzeitig sollen die Gesellschaftsverträge so angepasst werden, dass kleine Kapitalgesellschaften wie die Freizeitschwerpunkt Glörtalsperre GmbH von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit sind. Die rechtliche Anpassung dient zudem der Übereinstimmung mit der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen.

An der Gesellschaft sind neben dem RVR mit 53 Prozent auch der Ennepe-Ruhr-Kreis, der Märkische Kreis sowie die Städte Breckerfeld und Halver sowie die Gemeinde Schalksmühle beteiligt. Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Änderungen vorbehaltlich der positiven Anzeigenbestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW wirksam werden. Aus den vorliegenden Unterlagen geht hervor, dass die Anpassung haushaltsneutral erfolgt und keine klimarelevanten Auswirkungen hat.

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