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Angelegenheiten der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/1941 · Beschlussvorlage · 14.01.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr (RVR) berät über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der TouristikEisenbahnRuhrgebiet GmbH gemäß der Beschlussvorlage 14/1941. Die vorgeschlagene Anpassung dient der Umsetzung rechtlicher Vorgaben aus dem 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie der Berücksichtigung geänderter Regelungen in der Gemeindeordnung NRW.

Ein wesentliches Ziel der Änderung ist es, die Gesellschaftsverträge so zu gestalten, dass Unternehmen, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur Erstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen nach dem Standard großer Kapitalgesellschaften verpflichtet bleiben. Gleichzeitig sollen diese Gesellschaften jedoch von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der EU-Richtlinie CSRD befreit werden.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verbandsversammlung den Änderungen zustimmt, sofern die positive Anzeigenbestätigung des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW vorliegt. Zudem wird der Gesellschaftervertreter des RVR beauftragt, alle erforderlichen Beschlüsse zu fassen und Unterschriften zu leisten. Die Verwaltung erhält die Ermächtigung, notwendige Anpassungen bei rechtlichen Beanstandungen oder redaktionellen Änderungen vorzunehmen, sofern der wesentliche Inhalt unberührt bleibt. Es ergeben sich aus diesem Vorhaben keine finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands.

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