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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Revierpark Gysenberg Herne GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/1942 · Beschlussvorlage · 14.01.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung wird über die Änderung des Gesellschaftsvertrages der Revierpark Gysenberg Herne GmbH beraten. Die Anpassungen erfolgen im Rahmen einer Initiative zur Umsetzung der Regelungen des dritten Neuen Kommunalfinanzverwaltungsgesetzes (NKFWG) bei den Beteiligungen des Regionalverbands Ruhr. Da die Gesellschaft nach den Größenkriterien des Handelsgesetzbuches als kleine Kapitalgesellschaft eingestuft wird, soll sie von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung gemäß der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) befreit werden. Die Verpflichtung zur Aufstellung und Prüfung der Jahresabschlüsse nach Standards für große Kapitalgesellschaften soll jedoch bestehen bleiben.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, dass die Verlagversammlung den Änderungen zustimmt, vorbehaltlich der positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW. Zudem wird der Gesellschaftervertreter des Regionalverbands Ruhr beauftragt, alle für die Änderung erforderlichen Beschlüsse zu fassen und die notwendigen Unterschriften zu leisten. Die Änderungen wurden mit der Beteiligungssteuerung der Stadt Herne abgestimmt. Neben den inhaltlichen Anpassungen sind auch redaktionelle sowie gesetzlich notwendige Ergänzungen vorgesehen. Das Vorhaben hat keine Auswirkungen auf den Haushalt oder die Klimabilanz.

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