Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

← alle Vorlagen

Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Regionaler Kooperationsstandort - ehemaliges STEAG GmbH Kraftwerk Voerde

14/0535-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 14.03.2022 · Verbandsversammlung

Hauptdokument: als PDF öffnen ↗ Volltext indexiert
51403100646
KI-Zusammenfassung

In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der CDU zum ehemaligen STEAG-Kraftwerk in Voerde erläutert die Regionalplanungsbehörde den aktuellen Kenntnisstand zur Entwicklung des Kooperationsstandortes. Nach vorliegenden Berichten soll ein Teil der Fläche für die Wasserstoffproduktion genutzt werden. Der Regionalplanungsbehörde liegen jedoch keine weiterführenden Informationen über die genaue Art der gewerblichen Nutzungen oder den damit verbundenen Flächenbedarf vor.

Bezüglich möglicher Abstandserfordernisse weist die Behörde darauf hin, dass Elektrolyseure als genehmigungsbedürftige Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz einzustufen sind. Da Wasserstoff gemäß der Störfallverordnung als gefährlicher Stoff definiert ist, können bei Überschreiten bestimmter Mengenschwellen Anforderungen zur Störfallvermeidung bestehen. Dies kann die Einhaltung von Abständen zu schutzwürdigen Nutzungen beinhalten, wobei die konkreten Vorgaben von den Details der jeweiligen Planung abhängen.

Zum aktuellen Stand der kommunalen Bauleitplanung für das Kraftwerksareal in Voerde liegt der Regionalplanungsbehörde bislang keine landesplanerische Anfrage nach § 34 LPlG vor, aus der sich der Status der Planung ergeben würde.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 146 Wörter).