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Antwort auf die Anfrage der CDU-Fraktion Deponie-Standorte

14/1483-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 14.03.2024 · Verbandsversammlung

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In der Antwort auf eine Anfrage der CDU-Fraktion zur Drucksache 14/1483-1 erläutert die Regionalplanungsbehörde die Situation potenzieller Deponiestandorte im Regionalplan Ruhr. Bezüglich des von der RAG AG übernommenen Haldenpakets stellt die Verwaltung klar, dass darin keine weiteren Halden enthalten sind, die rechtlich oder technisch als mögliche Deponiestandorte in Betracht kämen.

Die Festlegung der drei Bergehalden als Abfalldeponieflächen erfolgte mit dem Ziel, die Inanspruchnahme neuer Flächen zu minimieren. Dabei wurden bereits genutzte Standorte mit vorhandener Infrastruktur und Ablagerungskapazitäten bevorzugt. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens wurden alternative Standorte geprüft, jedoch ergaben sich keine geeigneten Alternativen. Eine strategische Umweltprüfung ergab zudem keine erheblichen Umweltauswirkungen für die ausgewiesenen Flächen.

Zum künftigen Deponiebedarf im Verbandsgebiet liegen aktuell keine regionalisierten Angaben vor; die Verwaltung verweist hierbei auf den Fachbericht des LANUV. Ein konkretes Sicherungsbedürfnis über die bereits festgelegten Standorte hinaus ist derzeit nicht erkennbar, wobei eine Beantragung von Deponien auch außerhalb dieser Gebiete möglich bleibt. Seitens der Kommunen im Verbandsgebiet wurden im Regionalplanverfahren keine Flächen zur Neuinanspruchnahme als Deponiestandorte vorgeschlagen.

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