Änderung der Zuständigkeitsordnung
14/0617-1 · Beschlussvorlage · 14.06.2022 · Verbandsversammlung
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20220614115900-0
▶ KI-Zusammenfassung
In der Beschlussvorlage 14/0617-1 wird eine Änderung der Zuständigkeitsordnung vorgeschlagen. Ziel der Anpassung ist es, die Zuweisung von Sachverhalten zu den Ausschüssen des Regionalverbands Ruhr zu modifizieren. Konkret sollen Sachverhalte nach § 9 Abs. 4 LPlG, die einen Mobilitätsbezug aufweisen, künftig einer doppelten Zuordnung unterliegen. Das bedeutet, dass diese Themen neben dem Planungsausschuss auch im Mobilitätsausschuss behandelt werden sollen.
Hintergrund der Änderung sind Rückfragen aus dem Mobilitätsausschuss zur bisherigen Vorberatung von Mobilitätsthemen, die nach der geltenden Zuständigkeitsordnung ausschließlich im Planungsausschuss erfolgte. Die Neuregelung entspricht einem Wunsch der Verbandspolitik, welcher nach Beratungen im Ältestenrat und im Verbandsausschuss formuliert wurde.
Die vorgeschlagene Änderung der Zuständigkeitsordnung hat keine finanziellen oder haushaltsmäßigen Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbands. Die Vorlage liegt der Verbandsversammlung zur Beschlussfassung vor.
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