Antwort auf die Anfrage der AfD-Fraktion Vorverurteilung von Polizisten
14/0855-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 14.06.2023 · Verbandsversammlung
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In der Antwort auf eine Fraktionsanfrage der AfD-Fraktion zur Drucksache 14/0855-1 erläutert die Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel die Handlungsoptionen des Regionalverbands Ruhr (RVR) als Fördergeber. Gegenstand der Anfrage war die Frage, welche Möglichkeiten der RVR bei Gesetzesverstößen durch Förderempfänger hat.
Die Antwort stellt klar, dass die Feststellung von Strafbarkeit in einem Rechtsstaat durch Gerichte erfolgt. Fördergelder müssen zweckentsprechend verwendet werden und dürfen nicht für strafbewährte Handlungen eingesetzt werden. Im Falle einer nicht zweckentsprechenden Verwendung können die Mittel zurückgefordert werden.
Bezüglich der Frage, wann ein Eingreifen des RVR zwingend erforderlich ist, um den Vorwurf der Förderung von Straftaten zu vermeiden, verweist die Antwort auf die oben genannten rechtlichen Rahmenbedingungen und die gerichtliche Feststellung von Rechtsverstößen.
Hinsichtlich konkreter Maßnahmen im Fall des Vereins Bezent e.V. hält die Regionaldirektorin fest, dass nach dem derzeitigen Sachstand keine Maßnahmen durch den RVR geplant sind.
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