Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen (Titel 777 14) - Priorisierung für das Jahr 2023
14/0778 · Beschlussvorlage · 14.10.2022 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20221019153241-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20221019153245-1
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20221019153245-2
- Anlage 4 als PDF ↗ · 20221019153245-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Beschlussvorlage 14/0778 befasst sich mit der Priorisierung von Maßnahmen im Programm Radwegebau an bestehenden Landesstraßen für das Jahr 2023. Der Entwurf legt eine Rangfolge für die Umsetzung fest, wobei die Anlage 1 eine Liste der 30 wichtigsten Projekte enthält. Darüber hinaus werden in den weiteren Anlagen zusätzliche Maßnahmen für das Jahr 2023 sowie eine Übersicht über neue und gegenüber dem Vorjahr veränderte Projekte aufgeführt.
Die gemeinsame Sitzungsvorlage wird im Namen der Regierungspräsidenten von Arnsberg, Düsseldorf und Münster vorgelegt. Der vorgeschlagene Beschluss sieht die Festlegung der Prioritätenliste gemäß den beigefügten Anlagen vor. Die Vorlage durchläuft verschiedene Beratungsstufen in den Gremien des Regionalverbands Ruhr, beginnend beim Planungsausschuss über den Ausschuss für Mobilität bis hin zum Verbandsausschuss. Die abschließende Entscheidung in der Verbandsversammlung ist für den 9. Dezember 2022 vorgesehen. Die rechtliche Grundlage für die Vorlage bildet das Landesplanungsgesetz.
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