Änderung der Verbandsordnung hier: Anpassung der Verbandsordnung aufgrund überarbeiteter Entschädigungsverordnung
14/1466 · Beschlussvorlage · 15.02.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240227182336-0
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über eine Änderung der Verbandsordnung beraten, die an die neue Entschädigungsverordnung Nordrhein-Westfalen angepasst werden soll. Die vorliegende Beschlussvorlage sieht verschiedene Anpassungen in den Regelungen zur Aufwandsentschädigung vor.
Ein wesentlicher Punkt betrifft die Auszahlung von doppeltem Sitzungsgeld. Dieses wird künftig nur noch gewährt, wenn eine Sitzung mindestens sechs Stunden dauert und nicht am selben Tag beendet wird. Zudem werden Neuregelungen für Fraktionsvorsitzende bei einer Doppelspitze sowie für die Vertretung von Ausschussvorsitzenden eingeführt. In letzterem Fall erhält das Mitglied, welches den Vorsitz in der Sitzung führt, eine zusätzliche Aufwandsentschädigung in Höhe eines Sitzungsgeldes.
Die Vorlage sieht zudem vor, den Regelstundensatz beim Verdienstausfall dynamisch an die Höhe des Mindestlohns zu koppeln, wobei ein Höchstbetrag von 84 Euro festgelegt wird. Des Weiteren werden die Entschädigungssätze aufgrund der neuen Vorgaben turnusmäßig jährlich um zwei Prozent steigen, beginnend mit dem 1. Januar 2025. Die Änderungen sollen rückwirkend zum 1. Januar 2024 in Kraft treten. Laut der Vorlage ergeben sich aus diesen Anpassungen keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen auf den Haushalt des Verbandes.
Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M
(Prompt-Version v1, ca. 172 Wörter).