Anhebung der Zuschussbeträge an die Biologischen Stationen
14/1502 · Beschlussvorlage · 15.03.2024 · Betriebsausschuss RVR Ruhr Grün
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240523161958-0
▶ KI-Zusammenfassung
Der Betriebsausschuss von RVR Ruhr Grün beabsichtigt, die Förderung der sieben Biologischen Stationen im Verbandsgebiet im Rahmen der FÖBS-Richtlinien fortzusetzen. Die Beschlussvorlage 14/1502 sieht eine Anpassung der Zuwendungshöhe vor, die auf einer Änderung des Wertes einer Verrechnungseinheit (VE) basiert. Nach Mitteilung des Ministeriums für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen steigt dieser Betrag im Jahr 2024 von 60,95 Euro auf 79,39 Euro.
Durch diese Anpassung erhöht sich die Gesamtsumme der Zuwendungen für die Stationen von voraussichtlich 201.909,99 Euro im Jahr 2023 auf 273.238,91 Euro im Jahr 2024. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 61.984 Euro. Die Finanzierung der Stationen erfolgt nach dem FÖBS-Modell, bei dem das Land Nordrhein-Westfalen bis zu 80 Prozent der Bemessungsgrundlage übernimmt, während die restlichen 20 Prozent durch Komplementärmittelgeber wie Städte, Kreise oder den RVR getragen werden.
Die zusätzlichen Kosten für das Jahr 2024 werden durch Minderaufwendungen im Fachbereich IV (Ökologische Gemeinwohlleistungen) gedeckt, sodass keine zusätzliche Mittelbereitstellung über den Plan hinaus erforderlich ist. Die zukünftigen Haushaltsmittel sollen die veränderten Bedarfe entsprechend berücksichtigen.
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