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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2023 - 31.03.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/1064 · Berichtsvorlage · 15.05.2023 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr (RVR) wird über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2023 informiert. Die Berichtsvorlage 14/1064 legt dar, dass gemäß der Gemeindeordnung NRW überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig sind, wenn sie unabweisbar sind.

Nach den geltenden Regelungen des Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR liegt die Entscheidungsgewalt für Haushaltsüberschreitungen unter einem Eigenanteil von 100.000 Euro beim Kämmerer. Beträge, welche diese Grenze überschreiten, bedürfen der vorherigen Zustimmung durch die Verbandsversammlung. Die vorliegende Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen im ersten Quartal des Jahres 2023.

Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung erforderlich ist, da die Überschreitungen als haushaltsneutral bzw. als Haushaltsverbesserung eingestuft werden. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf den Haushalt.

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