Antwort auf die Anfrage AfD-Fraktion Anpassung der Fördermittel bei wesentlicher Reduktion des Veranstaltungsumfangs
14/1045-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 15.05.2023
▶ KI-Zusammenfassung
Die Antwort der Verwaltung auf eine Anfrage der AfD-Fraktion erläutert die Regelungen zur Anpassung von Fördermitteln bei einer wesentlichen Reduktion des Veranstaltungsumfangs im Regionalverband Ruhr. Es wird bestätigt, dass bereits Kürzungen der Förderung erfolgt sind, wenn Projekte nicht im ursprünglich geplanten Umfang durchgeführt wurden.
Nach den geltenden Förderrichtlinien sind die Fördernehmer verpflichtet, alle Änderungen mitzuteilen, welche Auswirkungen auf die Durchführung oder den Förderzweck eines Projekts haben könnten. Die Verwaltung prüft entsprechende Änderungsanträge und dokumentiert das Ergebnis in einem Prüfvermerk sowie in der jeweiligen Förderakte. Ein Beispiel für einen solchen Vorgang ist das Afro Light Festival, bei dem Akteneinsicht erfolgte. Um Missbrauch vorzubeugen, findet nach Abschluss der Förderphase eine Prüfung aller Projekte statt, die zu Kürzungen oder Rückforderungen der Fördersummen führen kann.
Hinsichtlich der Fallzahlen gibt die Verwaltung an, dass im Jahr 2022 insgesamt 34 Projekte gefördert wurden, die sich derzeit in der Prüfung befinden. In diesem Zeitraum wurde lediglich für das Afro Light Festival ein Änderungsantrag gestellt. Für das Jahr 2023 liegt bislang ein Änderungsantrag vor, bei dem die Fördermittelsumme bereits entsprechend den Änderungen angepasst wurde.
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