Antrag der AfD im Ruhrparlament zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr, Abschluss des Verfahrens der Zweiten Anhörung
14/0672 · Fraktionsantrag · 15.07.2022 · Verbandsausschuss
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Die AfD-Fraktion hat im Regionalverband Ruhr einen Antrag zur Neuaufstellung des Regionalplans Ruhr vorgelegt. Der Antrag fordert, das Verfahren auf Grundlage der Auswertung der Stellungnahmen aus dem zweiten Beteiligungsverfahren unverzüglich abzuschließen und den finalen Entwurf des Plans den Gremien des Regionalverbandes im Herbst vorzulegen.
Ein wesentlicher Bestandteil des Antrags ist die Streichung des Kapitels „5.4 Gewinnung oberflächennaher Bodenschätze“ aus dem Entwurf. Dies wird mit einem Urteil des Oberverwaltungsgerichts NRW vom 3. Mai 2022 begründet. Bis eine Neuregelung dieses Kapitels erfolgt, sollen die bisherigen Festsetzungen für Abgrabungsbereiche in den rechtskräftigen Regionalplänen weiterhin gültig bleiben.
Zudem wird die Verwaltung dazu aufgefordert, die Umsetzung des Feststellungsbeschlusses zum Regionalplanentwurf in der Verbandsversammlung am 9. Dezember 2022 sicherzustellen. Die Begründung des Antrags weist darauf hin, dass eine weitere Verzögerung durch ein mögliches drittes Beteiligungsverfahren die kommunale Entwicklung und Investitionsprojekte beeinträchtigen könnte. Zudem wird die rechtliche Sicherheit im Hinblick auf die Landesentwicklungspläne (LEP NRW) als Argument angeführt, um weitere Unwägbarkeiten zu vermeiden.
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