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Herstellung des Benehmens mit den Mitgliedskörperschaften für das Haus-haltsjahr 2023

14/0732 · Berichtsvorlage · 15.08.2022 · Verbandsausschuss

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Die Berichtsvorlage 14/0732 behandelt die Festsetzung des Umlagesatzes des Regionalverbandes Ruhr (RVR) für das Haushaltsjahr 2023. Im Rahmen eines Beteiligungsverfahrens, das zwischen Juli und September 2022 stattfand, wurde ein Hebesatz von 0,68 % vorgeschlagen, der dem Vorjahresniveau entspricht.

Die Stellungnahmen der Mitgliedskörperschaften weisen unterschiedliche Positionen auf. Die Städte Essen und Mülheim an der Ruhr äußerten keine Bedenken gegen den Beibehalt des Satzes. Im Gegensatz dazu forderten die Städte Bochum, Dortmund, Duisburg und Hagen eine Reduzierung bzw. Überprüfung oder Einfrierung des Hebesatzes. Die Stadt Hamm strebt eine Senkung auf 0,635 % an, während Gelsenkirchen, der Kreis Unna und der Ennepe-Ruhr-Kreis eine konstante Umlagezahllast fordern. Der Kreis Recklinghausen regte die Nutzung der Ausgleichsrücklage an, um zusätzliche Belastungen zu vermeiden.

Als Ursachen für die Forderungen werden die wirtschaftlichen Auswirkungen der Corona-Pandemie, der Ukraine-Krieg sowie steigende Energiepreise angeführt. Zudem wurden Kostensteigerungen bei der IGA 2027 und höhere Umlagen des Landschaftsverbandes Westfalen-Lippe thematisiert. Die Mitgliedskörperschaften forderten zudem eine kritische Prüfung der im Haushaltsplan 2023 vorgesehenen Aufwendungen des RVR, insbesondere hinsichtlich der Steigerungen bei den Personal-, Projekt- und Transferaufwendungen.

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