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Einbringung des Haushaltsplans 2023

14/0733 · Beschlussvorlage · 15.08.2022 · Verbandsausschuss

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Mit der Beschlussvorlage 14/0733 wird die Einbringung des Haushaltsplans für das Jahr 2023 in den politischen Entscheidungsprozess des Regionalverbandes Ruhr geführt. Der Entwurf sieht vor, dass der Haushaltsplan 2023 dem Verbandsausschuss sowie den zuständigen Fachausschüssen zur Beratung zugeleitet wird.

Der zeitliche Ablauf der Vorlage ist für das dritte Quartal 2022 festgeschrieben: Im Verbandsausschuss findet die Vorberatung zum Thema am 12. September 2022 statt. In der anschließenden Sitzung der Verbandsversammlung am 23. September 2022 wird der Entwurf des Haushaltsplans als Tischvorlage vorgelegt, um dort den abschließenden Beschluss herbeizuführen.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass die Einbringung des Plans keine Nachveranschlagungen oder die Bereitstellung überplanmäßiger sowie außerplanmäßiger Mittel erfordert. Die Maßnahme ist somit als haushaltsneutral zu bewerten. Weitere Auswirkungen auf die Bilanz durch Veräußerungsgewinne oder -verluste werden in der vorliegenden Drucksache nicht ausgewiesen.

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