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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2022 - 30.06.2022 für das Haushalts-jahr 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitung

14/0734 · Berichtsvorlage · 15.08.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr wurde über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2022 genehmigten Haushaltsüberschreitungen für das Haushaltsjahr 2022 informiert. Gemäß der Berichtsvorlage 14/0734 erfolgte die Genehmigung dieser Überschreitungen durch den Kämmerer auf Grundlage von § 8läufig 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW).

Die rechtliche Grundlage sieht vor, dass überplanmäßige und außerplanmäßige Aufwendungen sowie Auszahlungen nur zulässig sind, wenn sie unabweisbar sind und die Deckung innerhalb des laufenden Haushaltsjahres sichergestellt ist. Die Entscheidungskompetenz für solche Maßnahmen liegt beim Kämmerer, sofern keine anderweitigen Regelungen durch die Verbandsversammlung bestehen. Im Rahmen des bestehenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des RVR ist zudem festgelegt, dass der Kämmerer über Ausgaben unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro entscheidet, während bei Beträgen ab dieser Höhe die Entscheidung durch den Verbandsausschuss erfolgt.

Die Vorlage dient der formellen Kenntnisnahme der bereits erfolgten Genehmigungen. Aus den aufgeführten Haushaltsüberschreitungen resultieren keine weiteren finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung, die zu einer Verschlechterung des Haushalts führen würden.

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