1. Änderung des Regionalplans Ruhr zur Festlegung von Windenergiebereichen - Aktueller Sachstand
14/1697 · Berichtsvorlage · 15.08.2024
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Die Regionalplanungsbehörde des Regionalverbands Ruhr bereitet derzeit die erste Änderung des Regionalplans Ruhr vor. Gegenstand der Vorlage ist der aktuelle Sachstand zur Festlegung von Windenergiebereichen innerhalb der Planungsregion. Um den Vorgaben des Windenergieflächenbedarfsgesetzes sowie des Landesentwicklungsplans NRW zu entsprechen, sollen in der Region insgesamt 2.036 Hektar für die Windenergienutzung gesichert werden.
Der Bericht zur Kenntnisnahme wird dem Planungsausschuss in seiner Sitzung am 4. September 2024 vorgelegt. Die Verwaltung informiert darin über den laufenden Prozess der regionalplanerischen Sicherung dieser Flächen. Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen ist festzuhalten, dass die Vorlage haushaltsneutral ist und keine zusätzlichen Mittel bereitgestellt werden müssen. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab zum gegenwärtigen Zeitpunkt keine klimarelevanten Auswirkungen.
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