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Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr Einvernehmensherstellung nach § 41 Abs. 3 LPlG

14/0755 · Beschlussvorlage · 26.09.2022 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll im Rahmen der Beschlussvorlage 14/0755 ihr Einvernehmen zum Änderungsverfahren 44 MH des Regionalen Flächennutzungsplans (RFNP) der Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr erklären. Das Verfahren betrifft die Änderung im Bereich Wissollstraße.

Nach den Bestimmungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen ist für solche Änderungen des RFNP durch die Planungsgemeinschaft Städteregion Ruhr die Zustimmung des Regionalverbandes Ruhr erforderlich. Die Regionalplanungsbehörde hat in einer Stellungnahme vom 14. September 2022 mitgeteilt, dass das Änderungsverfahren im Einklang mit den Zielen des in Aufstellung befindlichen Regionalplans Ruhr steht.

Der Beschlussvorschlag sieht vor, sich der Stellungnahme der Regionalplanungsbehörde anzuschließen und das Einvernehmen gemäß § 41 Abs. 3 LPlG NRW zu erteilen. Die Entscheidungsgrundlage umfasst unter anderem einen Umweltbericht sowie ein Artenschutzgutachten. Für den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr ergeben sich aus diesem Verfahren keine finanziellen Auswirkungen.

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