Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH - Finanzielle Beteiligung des RVR über das Jahr 2023 hinaus
14/1425 · Beschlussvorlage · 16.01.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240123105909-0
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Der Regionalverband Ruhr (RVR) befasst sich mit der finanziellen Beteiligung an den Angelegenheiten der Revierpark Wischlingen GmbH (RPW) nach dem Ausscheiden aus der Gesellschaft zum 31. Dezember 2023. Die vorliegende Beschlussvorlage regelt die Kostenübernahmen für verschiedene Bereiche des Parks über das Jahr 2023 hinaus.
Die Verbandsversammlung soll der Übernahme von Parkpflegefolgekosten für die Jahre 2024 bis 2026 zustimmen. Hierbei ist ein jährlicher Anteil von 90.000 Euro vorgesehen, was einer Gesamtsumme von 270.000 Euro entspricht. Diese Beteiligung erfolgt ohne Anerkennung einer Rechtspflicht und steht unter dem Vorbehalt einer neuen Grundstücksnutzungs- und Pflegevereinbarung zwischen der Gesellschaft und dem RVR. Zudem wird die Bereitstellung eines Sonderzuschusses für das Jahr 2024 in Höhe von maximal 37.500 Euro für die Sanierung eines Schmutzwasserkanals vorgeschlagen.
Gegenüber anderen Forderungen wird sich der Verband jedoch positionieren: Eine Beteiligung an den investiven Kosten für die Sanierung der Passage wird nicht genehmigt. Ebenso wird eine weitere finanzielle Beteiligung des RVR an Betriebskostenzuschüssen der RPW über das Jahr 2023 hinaus ausgeschlossen.
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