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Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Freizeitzentrum Xanten GmbH - Änderung des Gesellschaftsvertrages

14/1947 · Beschlussvorlage · 16.01.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr berät über eine Änderung des Gesellschaftsvertrages der Freizeitzentrum Xanten GmbH. Die Vorlage sieht vor, die Satzung im Hinblick auf das 3. NKFWG zur Aufstellung und Prüfung von Jahresabschlüssen sowie die geänderten Vorschriften der Gemeindeordnung NRW anzupassen.

Ziel der Anpassung ist es, Gesellschaften, die keine großen Kapitalgesellschaften im Sinne des Handelsgesetzbuches sind, weiterhin zur ordnungsgemäßen Erstellung und Prüfung ihrer Jahresabschlüsse zu verpflichten, sie jedoch gleichzeitig von der Pflicht zur Nachhaltigkeitsberichterstattung nach der EU-Richtlinie CSRD zu befreien.

An der Freizeitzentrum Xanten GmbH sind der Regionalverband Ruhr mit 50 Prozent sowie der Kreis Wesel und die Stadt Xanten mit jeweils 25 Prozent beteiligt. Die vorgeschlagenen Änderungen wurden bereits mit den Beteiligungssteuerungen der Mitgesellschafter abgestimmt, um gleichlautende Beschlüsse herbeizuführen. Der Beschluss steht unter dem Vorbehalt einer positiven Anzeige durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW.

Aus finanzieller Sicht ergeben sich keine Auswirkungen auf den Haushalt des Regionalverbandes Ruhr. Auch im Rahmen des durchgeführten Klima-Checks wurden keine klimarelevanten Folgen der Satzungsänderung festgestellt.

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