Einbringung des Entwurfs der Haushalts-Nachtragssatzung für die Haushaltsjahre 2025/2026
14/2117 · Beschlussvorlage · 16.05.2025 · Verbandsausschuss
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- Anlage 2 als PDF ↗ · 20250701111933-1
- Anlage 3 als PDF ↗ · 20250701111933-2
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▶ KI-Zusammenfassung
Der Entwurf der Haushalts-Nachtragssatzung für die Jahre 2025/2026 wird dem Verbandsausschuss zur Beratung vorgelegt, um die weitere Zuleitung an die Verbandsversammlung zu ermöglichen. Hintergrund der Vorlage ist die Sanierung des Horizontobservatoriums.
Während die Maßnahme ursprünglich im konsumtiven Haushalt vorgesehen war, hat sich im Laufe des Jahres 2025 gezeigt, dass es sich um ein investives Vorhaben handelt. Für die Realisierung der Sanierung werden daher neue investive Auszahlungsermächtigungen sowie Verpflichtungsermächtigungen benötigt, welche die Wertgrenze gemäß der Gemeindeordnung NRW überschreiten. Da diese Anpassungen nicht mehr im Doppelhaushalt 2025/2026 berücksichtigt werden konnten, ist die Erlassung einer Nachtragssatzung erforderlich.
Die Verbandsversammlung wird voraussichtlich in ihrer Sitzung am 4. Juli 2025 der Sanierung des Bauwerks zustimmen. Die Beschlussfassung über den Entwurf der Nachtragssatzung wird für die Sitzung der Verbandsversammlung am 10. Oktober 2025 angestrebt. Die finanziellen Auswirkungen der Änderung werden als haushaltsneutral beschrieben.
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