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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.01.2025 - 31.03.2025 für das Haushaltsjahr 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/2118 · Berichtsvorlage · 16.05.2025 · Verbandsausschuss

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Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird über die im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. März 2025 genehmigten Haushaltsüberschreitungen in Kenntnis gesetzt. Laut der Berichtsvorlage 14/2118 wurden diese überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben durch den Kämmerer gemäß den Bestimmungen der Gemeindeordnung NRW (§ 83 Abs. 2 GO NRW) genehmigt.

Die Entscheidungskompetenz für solche Ausgaben ist im Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzept des Regionalverbands geregelt. Demnach entscheidet der Kämmerer über Ausgaben unterhalb einer Grenze von 100.000 Euro des RVR-Eigenanteils, während Beträge ab dieser Höhe die vorherige Zustimmung der Verbandsversammlung erfordern.

Aus den finanziellen Auswirkungen geht hervor, dass für die genannten Überschreitungen keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, womit die Vorgänge haushaltsneutral bleiben. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die Haushaltsführung.

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