Förderprogramme des RVR - Entscheidungsfindung in der sitzungsfreien Zeit
14/2120 · Beschlussvorlage · 16.05.2025 · Verbandsausschuss
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr soll die Interfraktionelle Arbeitsgruppe ermächtigen, in der sitzungsfreien Zeit über Förderanträge der Regionalen Sportförderung und der Regionalen Kulturförderung sowie über Anträge beim Förderfonds Interkultur Ruhr ab einer Summe von 5.000 Euro zu entscheiden. Anträge beim Förderfonds Interkultur Ruhr unter dieser Grenze sollen der Arbeitsgruppe zur Kenntnis vorgelegt werden.
Darüber hinaus soll die Arbeitsgruppe befugt werden, neue Förderrichtlinien für den Förderfonds Interkultur Ruhr auf Grundlage der Regionalen Kulturstrategie Ruhr für das Jahr 2026 zu beschließen. Geplant ist eine stärkere Ausrichtung des Fonds als Startförderung sowie die Einrichtung von Arbeitsstipendien zur Unterstützung längerfristiger künstlerischer Projekte und Recherchen.
Die Regelung soll sicherstellen, dass Förderprojekte trotz der Unterbrechung zwischen der aktuellen und der neuen Wahlperiode nicht verzögert werden. Da die erste Sitzung des Ausschusses für Kultur, Sport und Vielfalt in der neuen Amtsperiode voraussichtlich erst im Frühjahr 2026 stattfindet, sollen durch die Entscheidung in der sitzungsfreien Zeit Planungssicherheit für die Akteure der regionalen Kultur- und Sportszene geschaffen werden. Die Ergebnisse der Entscheidungen sowie die geänderten Richtlinien werden dem Ausschuss in seiner ersten Sitzung der neuen Wahlperiode zur Kenntnis gegeben.
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