Regionalverband Ruhr / Ruhrparlament Transparent

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Berichtsvorlage

Änderungen des LPlG NRW

14/0269 16.07.2021

✦ KI-Zusammenfassung

Der Planungsausschuss hat zur Kenntnis genommen, dass die Änderungen des Landesplanungsgesetzes Nordrhein-Westfalen (LPlG NRW) am 16. Juli 2021 in Kraft getreten sind. Die entsprechenden Regelungen wurden im Gesetz- und Verordnungsblatt vom 15. Juli 2021 veröffentlicht.

Die Neuregelung definiert die Regionaldirektion des Regionalverbandes Ruhr als staatliche Regionalplanungsbehörde für das Verbandsgebiet. Als regionaler Planungsträger fungiert innerhalb dieses Gebiets die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr, welche die Aufgaben des Regionalrates wahrnimmt.

Der Text beschreibt die Zuständigkeiten und Aufgaben der Planungsträger, insbesondere bei der Aufstellung von Regionalplänen sowie bei der Beratung zu raumbedeutsamen Entwicklungen in Bereichen wie Städtebau, Verkehr, Wasserwirtschaft und Kultur. Die Planungsträger können Vorschläge für regionale Förderprogramme unterbreiten und entscheiden über die Verkehrsplanung, etwa für Landesstraßen oder Radschnellverbindungen.

Zudem werden Vorgaben zur Beteiligung öffentlicher Stellen und zur öffentlichen Auslegung von Raumordnungsplänen festgelegt. Diese Unterlagen müssen für mindestens einen Monat öffentlich zugänglich gemacht werden, wobei die Auslegung in den Kreisen und kreisfreien Städten elektronisch erfolgt. Die Vorlage umfasst darüber hinaus Regelungen zu Zielabweichungsverfahren sowie zum Verfahren der Erarbeitung und Feststellung von Regionalplänen.

Automatisch erzeugt durch das lokale Sprachmodell gemma4:26b-a4b-it-q4_K_M (Prompt-Version v1, ca. 168 Wörter). Verbindlich ist allein das Originaldokument.

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