Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW
✦ KI-Zusammenfassung
Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet seine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH an die Verbandsversammlung weiter. Die Vorlage dient der Feststellung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020 und umfasst die Behandlung des entsprechenden Gesamtjahresergebnisses. Ein Bestandteil des Verfahrens ist zudem die Entlastung der Regionaldirektorin gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW.
Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen geht aus den Unterlagen hervor, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen erforderlich sind, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen der Beschlussvorlage durchgeführter Klima-Check ergab keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Vorlage wurde im Verbandsausschuss vorberatend behandelt und steht zur abschließenden Entscheidung in der Verbandsversammlung an.
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