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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW

14/1200 · Beschlussvorlage · 06.09.2023 · Verbandsausschuss

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Der Rechnungsprüfungsausschuss leitet im Rahmen der Beschlussvorlage 14/1200 seine Stellungnahme gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW sowie den Bericht der Märkischen Revision GmbH an die Verbandsversammlung weiter. Gegenstand der Vorlage ist die Prüfung des Gesamtabschlusses für das Jahr 2020.

Die Vorlage dient der Feststellung des Gesamtabschlusses 2020, der Behandlung des Gesamtjahresergebnisses sowie der Entlastung der Regionaldirektorin Karola Geiß-Netthöfel gemäß § 96 Abs. 1 der Gemeindeordnung NRW. Die Beratung der Vorlage ist im Verbandsausschuss in vorberatender Funktion und in der Verbandsversammlung in beschließender Funktion vorgesehen.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird festgehalten, dass keine Nachveranschlagungen oder außerplanmäßige Mittelbereitstellungen notwendig sind, wodurch die Maßnahme haushaltsneutral bleibt. Ein im Rahmen der Vorlage durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen. Die Bearbeitung der Vorlage erfolgte durch Alexander Schäfer und Kirsten Maguhn-Buckesfeld unter Beteiligung des Beigeordneten Stefan Kuczera.

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