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Antwort zur Anfrage der AfD-Fraktion: 1. Änderung des Regionalplans Ruhr zum Ausbau der Windenergie

14/1489-1 · Fraktionsanfrage Antwort · 17.04.2024

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KI-Zusammenfassung

In der Antwort auf eine Anfrage der AfD-Fraktion zur ersten Änderung des Regionalplans Ruhr erläutert die Regionalplanungsbehörde den aktuellen Stand der Windenergieplanung. Bezüglich der Abgrenzung von Ausschluss- und Suchräumen wird darauf hingewiesen, dass aufgrund der neuen Rechtslage durch das Windenergie-Bundesgesetz (WindBG) sowie Änderungen im Baugesetzbuch (BauGB) und Raumordnungsgesetz (ROG) eine Unterscheidung zwischen harten und weichen Tabukriterien in der Regionalplanung nicht mehr erforderlich ist.

Die Behörde führt derzeit einen iterativen Prozess durch, um Flächen als Suchräume für die Windenergienutzung zu ermitteln. Die dabei verwendeten Kriterien werden aktuell validiert und bei Bedarf angepasst. Ein spezifisches Bewertungssystem für die Überlagerung mehrerer weicher Ausschlusskriterien existiert nicht, da die strikte Trennung der Kriterien entfällt. Über den weiteren Zeitplan zur Vorstellung dieser methodischen Kriterien in den Gremien wird die Regionalplanungsbehörde in der Sitzung des Planungsausschusses am 27. Mai 2024 berichten.

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