Antwort der Verwaltung auf die Anfrage der Koalitionsfraktionen SPD und CDU Anfrage zur Drucksache Nr. 14/0114 (Video-Streaming)
✦ KI-Zusammenfassung
Die Verwaltung des Regionalverbandes Ruhr hat auf eine Anfrage der Koalitionsfraktionen SPD und CDU zur Möglichkeit eines Video-Streamings von Sitzungen reagiert. In der Antwort wird erläutert, dass die Verwertungsrechte an Aufzeichnungen der öffentlichen Teile der Verbandsversammlung durch eine entsprechende Regelung in der Geschäftsordnung eingeschränkt oder ausgeschlossen werden können.
Hierzu wird ein neuer Paragraf (§ 19 a) zur Medienübertragung vorgeschlagen. Dieser sieht vor, dass Sitzungen der Verbandsversammlung im öffentlichen Teil live als Video- und Audioangebot auf der Website www.ruhrparlament.de übertragen werden. Die Aufzeichnungen sollen zudem für einen späteren Abruf zur Verfügung stehen.
Der Entwurf enthält zudem Mechanismen zur Begrenzung der Übertragung. Die Verbandsversammlung kann per Geschäftsordnungsantrag beschließen, einzelne Tagesordnungspunkte von der medialen Übertragung auszuschließen. Darüber hinaus wird den Mitgliedern der Verbandsversammlung die Möglichkeit eingeräumt, im Einzelfall und ohne Angabe von Gründen zu erklären, dass ihr persönlicher Redebeitrag nicht Teil der Medienübertragung oder der Videoaufzeichnung sein soll.
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