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Bericht des Rechnungsprüfungsausschusses gemäß § 59 Abs. 3 Gemeindeordnung NRW über die Prüfung des Jahresabschlusses 2020, Feststellung des Jahresabschlusses 2020 und Entlastung der Regionaldirektorin, Frau Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum 01.01.2020 bis 31.12.2020

14/0625 · Beschlussvorlage · 17.05.2022 · Verbandsausschuss

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In der Beschlussvorlage 14/0625 geht es um die Feststellung des Jahresabschlusses 2020 des Regionalverbandes Ruhr sowie um die Entlastung der Regionaldirektorin für das betreffende Geschäftsjahr. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat den Jahresabschluss für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 gemäß § 59 Abs. 3 der Gemeindeordnung NRW geprüft und seinen Bericht vorgelegt.

Nach Abschluss der Prüfung durch den Ausschuss wurden keine Einwendungen gegen den von der Verwaltung aufgestellten Jahresabschlussbericht sowie den Lagebericht für das Jahr 2020 erhoben. Der Rechnungsprüfungsausschuss hat die Ergebnisse seiner Sitzung vom 11. Mai 2022 zur weiteren Behandlung an die Verbandsversammlung weitergeleitet.

Die Verbandsversammlung soll nun den geprüften Jahresabschluss 2020 nach Maßgabe des Gesetzes über den Regionalverband Ruhr feststellen. Zudem wird der Entlastung der Regionaldirektorin, Karola Geiß-Netthöfel, für den Zeitraum vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2020 vorbehaltlos zugestimmt. Aus finanzieller Sicht sind durch diesen Vorgang keine Auswirkungen auf die Haushaltsplanung oder eine Nachveranschlagung von Mitteln erforderlich.

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