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Bekanntgabe der in der Zeit vom 01.10.2023 - 31.12.2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigten Haushaltsüberschreitungen

14/1584 · Berichtsvorlage · 17.05.2024 · Verbandsausschuss

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Die Berichtsvorlage 14/1584 befasst sich mit der Bekanntgabe von Haushaltsüberschreitungen, die im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. Dezember 2023 für das Haushaltsjahr 2023 genehmigt wurden. Die Verbandsversammlung wird hiermit über die durch den Kämmerer vorgenommenen Genehmigungen in Kenntnis gesetzt.

Gemäß § 83 Abs. 2 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen (GO NRW) müssen erhebliche überplanmäßige oder außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen vorab von der Verbandsversammlung zugestimmt werden, während andere Fälle lediglich zur Kenntnis gebracht werden müssen. Die Vorlage bezieht sich auf die Einhaltung des bestehenden Budgetierungs- und Bewirtschaftungskonzepts des Regionalverbands Ruhr, welches die Entscheidungskompetenzen zwischen dem Kämmerer und der Verbandsversammlung regelt.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen wird in der Vorlage festgehalten, dass keine Nachveranschlagung oder zusätzliche Mittelbereitstellung notwendig ist, was einer Haushaltsneutralität entspricht. Ein durchgeführter Klima-Check ergab zudem keine klimarelevanten Auswirkungen auf die beschriebenen Vorgänge.

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