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Ermächtigungsübertragungen gem. § 22 KomHVO NRW (2023 nach 2024)

14/1586 · Berichtsvorlage · 17.05.2024 · Verbandsausschuss

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Die Berichtsvorlage 14/1586 behandelt die Übertragung von Ermächtigungen aus dem Haushaltsjahr 2023 in das Haushaltsjahr 2024 gemäß § 22 Abs. 1 KomHVO NRW. Dabei wurden Mittel aus der laufenden Verwaltungstätigkeit in Höhe von 2.574.149,30 Euro sowie Mittel aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 7.981.377,55 Euro übertragen.

Diese Übertragungen haben Auswirkungen auf die Ergebnis- und Finanzrechnung des Haushaltsjahres 2024. Im Bereich der laufenden Verwaltungstätigkeit führt dies zu einer Veränderung im Ergebnisplan in Höhe von rund 2,6 Millionen Euro. In der Finanzrechnung resultiert aus den Übertragungen ein höherer Finanzmittelfehlbetrag in Höhe von insgesamt 10.555.526,85 Euro.

Die Vorlage wird dem Verbandsausschuss und der Verbandsversammlung zur Kenntnis vorgelegt. Die Grundsätze für die Art, Dauer und den Umfang solcher Ermächtigungsübertragungen wurden durch die Regionaldirektorin gemäß der in der Verbandsversammlung am 17. Dezember 2021 beschlossenen Regelungen festgelegt.

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