Angelegenheiten der Freizeitgesellschaften - Jahresabschlüsse zum 31.12.2023 - Seegesellschaft Haltern mbH
14/1652 · Beschlussvorlage · 17.07.2024 · Verbandsausschuss
- Anlage 1 als PDF ↗ · 20240724123954-0
- Anlage 2 als PDF ↗ · 20240717120210-1
▶ KI-Zusammenfassung
Die Verbandsversammlung des Regionalverbands Ruhr wird ersucht, den Vertreter in der Gesellschafterversammlung der Seegesellschaft Haltern mbH zu ermächtigen, den Jahresabschluss zum 31. Dezember 2023 festzustellen. Damit einhergehend sollen die Verwendung des Jahresergebnisses beschlossen und der Geschäftsführung für das Jahr 2023 Entlastung erteilt werden.
Der Jahresabschluss wurde durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPRE Treuhand Vest GmbH geprüft, wobei ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk vorliegt. Die Gesellschaft hat ihre Aufgaben sowie die öffentliche Zwecksetzung gemäß Gemeindeordnung NRW erfüllt. Da die Flächen und Gebäude des Seebades seit 2020 an die Stadtwerke Haltern am See GmbH verpachtet sind, findet kein eigenes operatives Geschäft statt.
Das Geschäftsjahr endete mit einem Jahresüberschuss von 1,6 Tausend Euro, der auf neue Rechnung vorgetragen werden soll. Es wurden keine Gesellschafterzuschüsse abgerufen. Die Belegschaft besteht zum Stichtag aus zwei Mitarbeitenden. Für den Haushalt ergeben sich durch die Vorlage keine zusätzlichen finanziellen Auswirkungen oder Notwendigkeiten für eine Nachveranschlagung.
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