Angelegenheiten der Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH - Abgabe einer Einstandspflichterklärung für die Errichtung der Wertstoff-Recycling-Anlage Herten Süd (WeRA)
14/2271 · Beschlussvorlage · 17.09.2025 · Verbandsausschuss
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Die Verbandsversammlung plant die Abgabe einer Einstandspflichterklärung in Höhe von 2.040.000 Euro zugunsten des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch die Bezirksregierung Münster. Die Vorlage sieht vor, dass diese Sicherheitsleistung unter dem Vorbehalt der positiven Bestätigung durch das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung NRW erfolgt.
Gegenstand der Maßnahme sind Angelegenheiten der Abfallentsorgung-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH (AGR), einer hundertprozentigen Tochtergesellschaft des Regionalverbandes Ruhr. Die AGR errichtet in Herten die Wertstoff-Recycling-Anlage Herten Süd (WeRA) zur mechanischen Aufbereitung von Rostaschen aus der Siedlungsabfallverbrennung. Ziel der Anlage ist die Rückgewinnung von Metallen sowie die Erzeugung einer mineralischen Restfraktion. Die Sicherheitsleistung dient der Absicherung der Nachsorgeverpflichtungen gemäß dem Bundesimmissionsschutzgesetz, um die ordnungsgemäße Entsorgung nach Betriebseinstellung zu gewährleisten. Der Betrag berechnet sich aus den Kosten für die Lagerung, den Transport und das Verladen von bis zu 60.000 Mg Material.
Die vollständige Inbetriebnahme der WeRA ist für das zweite Quartal 2027 vorgesehen, wobei Teile der Anlage bereits ab Dezember 2025 vorzeitig in Betrieb gehen sollen, um die Kapazitäten auf der Zentraldeponie Emscherbruch zu entlasten. Im Rahmen der Einstandspflichterklärung verpflichtet sich die AGR, dem Regionalverband eine jährliche Gebühr von 0,75 Prozent zu zahlen. Die Inanspruchnahme der Erklärung durch den Regionalverband wäre nur im Falle eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen der AGR vorgesehen.
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