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Beschlussvorlage

Benehmensherstellung mit den Mitgliedskörperschaften gemäß § 55 KrO NRW zur Verabschiedung der Haushaltssatzung 2022

14/0427 17.11.2021 Verbandsausschuss

✦ KI-Zusammenfassung

Die Verbandsversammlung des Regionalverbandes Ruhr soll über die Festsetzung des Hebesatzes zur Verbandsumlage für den Haushalt 2022 entscheiden. Der vorliegende Beschlussvorschlag sieht einen Hebesatz von 0,6837 % vor. Dies entspricht einer geringfügigen Erhöhung gegenüber dem Zeitraum 2021/2022, die auf eine veränderte Veranschlagung der Erträge aus der regionalen Luftbildkooperation zurückzuführen ist.

Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens nach § 55 der Kreisordnung haben die Mitgliedskörperschaften Stellungnahmen abgegeben. Während die Städte Dortmund, Duisburg und Oberhausen sowie Herne keine Einwände erhoben, äußerten andere Kommunen Vorbehalte. Die Städte Bochum und Hamm sowie der Kreis Gelsenkirchen forderten eine Reduzierung oder eine Diskussion über eine Senkung des Hebesatzes. Der Kreis Wesel und der Kreis Unna verwiesen auf die finanzielle Situation ihrer Gemeinden und regten an, die Entwicklung der Umlagegrundlagen für Entlastungen zu nutzen.

Zudem riefen Städte wie Bottrop, Hagen, Mülheim an der Ruhr und Essen dazu auf, den Haushalt des RVR möglichst ausgeglichen zu gestalten und Aufwandsreduzierungen zu prüfen. Der Ennepe-Ruhr-Kreis sowie der Kreis Recklinghausen empfahlen eine intensivere Analyse der Ausgabenansätze bzw. die Prüfung höherer Entnahmen aus der Ausgleichsrücklage zur Entlastung der Mitglieder. Nahezu alle Mitgliedskörperschaften forderten zudem eine kritische Prüfung der geplanten Personal- und Projektaufwendungen im Haushaltsplan 2022.

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